Statement ÖFEB

27 Aug
27.08.2015

Stellungnahme der ÖFEB-Sektion Sozialpädagogik zum Entwurf eines Gesetzes über Berufe und Ausbildungen der Sozialen Arbeit

27.08.2015

Die Bestrebungen für das Berufsfeld der Sozialen Arbeit verbindliche Qualifikationsstandards festzulegen sind grundsätzlich begrüßenswert. Bei sozialen Berufen handelt es sich um anspruchsvolle, komplexe und über zahlreiche Handlungsfelder verteilte Tätigkeiten, die eine Reihe von Kompetenzen, darunter ein hohes Reflexionsniveau, erfordern. Daher benötigt dieses Berufsfeld qualifiziertes Personal, dessen Ausbildungen intensive Auseinandersetzungen mit den damit verbundenen Anforderungen und Besonderheiten enthalten. Die Spezifität der Handlungsfelder, der disziplinären Traditionen und eine Differenzierung in Wissen, Können und Haltungen sind dabei zu berücksichtigen.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf weist allerdings eine Reihe von Verkürzungen und Problemen auf, auf die wir als VertreterInnen der Sektion Sozialpädagogik der ÖFEB und als RepräsentantInnen der universitären Masterstudiengänge für Sozialpädagogik hinweisen möchten. Zunächst ist generell anzumerken, dass VertreterInnen universitärer Masterstudiengänge der Sozialpädagogik bei der Erarbeitung des Entwurfs nicht beteiligt waren und an dem Prozess nicht einflussreich mitwirken konnten. Ebenso ist in dem konzipierten „Beirat“ keine Mitwirkung universitärer Sozialpädagogik vorgesehen, im Übrigen auch nicht angemessen die Mitwirkung von VertreterInnen der Bundesanstalten und des Bundesinstituts für Sozialpädagogik.

Der Entwurf beruht damit auf der spezifischen Perspektive der VertreterInnen der Fachhochschulausbildung für Soziale Arbeit sowie des Berufsverbandes für Soziale Arbeit, die sich vor allem mit „Sozialarbeit“ befassen. Zugleich beansprucht er jedoch eine Zuständigkeit für das gesamte Feld der Sozialen Arbeit, indem auf die Berufsgruppen Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialarbeitswissenschaft hingewiesen wird. Die universitäre Sozialpädagogik wird jedoch mit keinem Wort erwähnt.

Dementsprechend werden pädagogische Perspektiven in dem Entwurf stark vernachlässigt. In den Aufgaben der „Sozialarbeit“ finden sich keine pädagogischen oder sozialpädagogischen Aufgabenstellungen; in den Qualifikationsanforderungen ist Pädagogik nur sehr geringfügig als „Bezugswissenschaft“ enthalten (es handelt sich um eine von neun Bezugswissenschaften, die zusammen 24 Credits umfassen müssen). In der Beschreibung der Aufgaben für die „Sozialpädagogik“ werden relativ enge Wirkungsziele und Aufgaben bestimmt, die zumindest implizit defizitorientiert sind und sich an KlientInnenverhältnissen ausrichten – also an einem Zugang zur Zielgruppe, der sozialpädagogischen Reflexionen über die pädagogische Beziehung oder über den Akteursstatus der AdressatInnen Sozialer Arbeit nicht ausreichend gerecht werden. Dies ist dadurch erklärbar, dass die Bestimmung von Aufgaben und Qualifikationsanforderungen für die Sozialpädagogik weniger von FachvertreterInnen der Sozialpädagogik als von FachvertreterInnen der Sozialarbeit vorgenommen wurde.

Schließlich ist die Forschung zur Sozialen Arbeit nicht per Gesetz limitierbar. Eine Konzentration der Zuständigkeit für Forschung zur Sozialen Arbeit auf ExpertInnen der „Sozialarbeitswissenschaft“ ignoriert die breite Forschungslandschaft an Universitäten sowie Nachbardisziplinen der Sozialen Arbeit. Ebenso wenig erscheint es sinnvoll, die akademische Lehre für die Soziale Arbeit auf VerteterInnen der Sozialarbeitswissenschaft zu beschränken, da damit die skizzierten Perspektivenverkürzungen einzementiert würden.

Bei der weiteren Erarbeitung eines Berufsgesetzes für den Bereich der Sozialen Arbeit fordern wir daher die Berücksichtigung folgender Aspekte:

  • Dem Berufsgesetz für den Bereich der Sozialen Arbeit muss eine fachlich breitere Konzeption von Sozialer Arbeit zugrunde zu gelegt werden.
  • In die Erarbeitung des Gesetzes sowie in die Gewährleistung einer fachgerechten Umsetzung durch einen Beirat sollen alle relevanten AkteurInnen aus dem Feld einbezogen werden.
  • Für uns als ÖFEB-Sektion Sozialpädagogik bedeutet dies in erster Linie auch eine angemessene Berücksichtigung der universitären Sozialpädagogik.

Univ.-Prof Dr. Arno Heimgartner, Karl-Franzens-Universität Graz, Vorsitzender der Sektion Sozialpädagogik der ÖFEB

Univ.-Prof Dr. Stephan Sting, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Schriftführer der Sektion Sozialpädagogik der ÖFEB

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