Statement von Paolo Raile

20 Okt
20.10.2015

Guten Abend,

ich habe das Berufsgesetz auf der Seite www.sozialarbeit.at gelesen und bereits dort kommentiert. Das Gesetz selbst besticht vor allem durch fehlende Kommata, ungenaue Textpassagen und einer „eigenen Logik“. Meine Kommentare zu den eigenen Textpassagen habe ich bereits auf der Seite selbst eingegeben.

Mein Beitrag für diese Seite soll ein wenig mehr inhaltlicher Natur sein (in der Hoffnung, dass andere Menschen ebenfalls kritische Kommentare hierzu anbringen), auch wenn ich vermutlich nun etwas zu stark im Ausdruck meiner Kritik bin – jedoch sähe ich persönlich es als einen Fehler dieses Konzept in der Form bei offizieller Stelle einzureichen. Die Gründe hierfür sind Folgende:

Beim ersten Betrachten des Gesetzesentwurfes sticht zunächst §1 hervor. Hier werden drei Berufsgruppierungen genannt. Die Sozialarbeit, die Sozialpädagogik und die Sozialarbeitswissenschaft. Was ist nun letztere – und weshalb gibt es keine Sozialpädagogikwissenschaft daneben? Ist die Diskussion vollständig beendet und entschieden?

Die Inhalte dieser drei Bereiche werden zunächst zusammengefasst um später wieder getrennt zu werden. §2, §13, §17, §21 befassen im Wesentlichen dasselbe Thema, noch dazu bezieht sich §21 auf §13. Und §13 wiederholt teilweise einzelne Passagen von §2. Ich zweifle stark an der Sinnhaftigkeit dessen.

Eine Professionsethik ist selbstverständlich von höchster Relevanz, jedoch sind die gesetzlichen Ansprüche zwar nett, insbesondere der Absatz 2, haben jedoch in einem Gesetzestext meiner Meinung nach keine Relevanz (zumal dies aus philosophischer und/oder psychotherapeutischer Sicht nicht haltbar wäre). Was soll dabei herauskommen? Klient X klagt Sozialarbeiter Y an weil dieser auf das Ziel (10.000€ zu erhalten) nicht eingegangen ist? Gemäß §3, Absatz 2 wäre das ein Grund zur Klage. Darüber hinaus wird selbst im Psychotherapiegesetz das Wort Ethik nur ein einziges Mal erwähnt. Und das in den Ausbildungsinhalten. Aus dem Studium weiß ich, dass es sehr strenge ethische Richtlinien gibt, die im Zweifelsfall von einer Kommission im Psychotherapiebeirat geprüft werden – das würde ich auch in diesem Fall sehr empfehlen.

Thematisch in dieselbe Richtung geht mein Einwand des Nachweises der „erforderlichen somatischen und psychischen Eignungen und der Vertrauenswürdigkeit“. Wie soll dies belegt werden? Höchstens im Rahmen des Studiums, dann müsste dies jedoch im Studium, ebenso wie im Psychotherapiestudium der Sigmund-Freud-PrivatUniversität, geprüft werden und die wären dann für die Eignung verantwortlich. Weitaus prekärer fände ich hier die Forderung einer Liste, in der diese Punkte als Extrapunkte eingetragen werden.
Entweder eine Person ist nicht geeignet und wird nicht in der Liste eingetragen oder sie ist geeignet, darf dann allerdings nicht „ist nicht geeignet“ in der Liste stehen haben. Die Logik des Punktes erschließt sich daher nicht so recht.
Abgesehen davon würde kein Auftraggeber einen Sozialarbeiter beauftragen, der in der Liste vermerkt hat „Nicht vertrauenswürdig“.

Womit ich beim vorerst letzten Kritikpunkt angelangt bin: Die Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit sollte gefördert werden. Im Rahmen einer Vorlesungseinheit, die ich assistenzweise an der FH Wien hielt, stellte ich die Frage ob jemand planen würde sich einmal selbstständig zu machen… Diese Einheit war bereits auf freiwilliger Basis, uninteressierte Menschen waren somit nicht anwesend, dennoch meldeten sich erst bei der dritten Wiederholung der Frage zaghaft zwei junge Damen… Durch diese Hürden würde man dieses Engagement völlig im Keim ersticken.

Den Gesetzesentwurf empfinde ich persönlich beinahe als Beleidigung des Berufsstandes. Da wäre ich fast geneigt Frau Haselbacher zuzustimmen, wenn sie schreibt: „Wir könnten auch stolz drauf sein, keines (Berufsgesetz) zu haben.“

In jedem Fall würde ich einige Passagen abändern, einige Punkte herausnehmen, dafür Andere etwas präziser formulieren und den logischen Aufbau zumindest kritisch reflektieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ing. Paolo Raile, BA.pth.

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