VERDI – Direktorinnen und Direktoren an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik in Österreich

17 Sep
17.09.2015

Stellungnahme von VERDI zum Entwurf eines Gesetzes über Berufe und Ausbildungen der Sozialen Arbeit

Wien, am 17.09.2015

Das Bestreben für das Berufsfeld der Sozialen Arbeit verbindliche Qualifikationsstandards, mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung, festzulegen, ist zu begrüßen. Soziale Arbeit ist ein komplexer und anspruchsvoller Auftrag in unserem Gemeinwesen. Die BerufsträgerInnen übernehmen eine große Verantwortung sowohl für ihre AdressatInnen als auch gegenüber der Gesellschaft. Soziale Arbeit umfasst zahlreiche Handlungsfelder und differente Tätigkeiten, die eine Reihe von Kompetenzen erfordern. Daher braucht das Berufsfeld der Sozialen Arbeit qualifiziertes Personal, dessen Ausbildungen eine intensive Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Anforderungen und Besonderheiten beinhaltet und die Spezifika der unterschiedlichen Handlungsfelder, der jeweiligen disziplinären Traditionen sowie eine Differenzierung in Wissen, Können und Haltungen berücksichtigt.

Wir als VertreterInnen der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik und der Kollegs für Sozialpädagogik begrüßen die Initiative zu einem Gesetzesentwurf. Der vorliegende Entwurf weist jedoch entscheidende Verkürzungen und Problemlagen auf, die wir als VertreterInnen der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik und der Kollegs für Sozialpädagogik aufzeigen wollen.

VertreterInnen der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik und der Kollegs für Sozialpädagogik waren in die Erarbeitungsphase des vorliegenden Entwurfs nicht einbezogen. Eine Beteiligung am Entstehungsprozess und Diskurs wäre vonnöten gewesen, um die Sozialpädagogik sowie die gesellschaftsrelevanten sozialpädagogischen Themen und Theorien einzubringen. Der vorliegende Entwurfs erscheint unausgewogen und den SozialpädagogInnen zum Nachteil. Der Entwurf bedarf daher weiterer Diskussion und fachkundiger Überarbeitung unter Beteiligung aller das Berufsgesetz umfassenden Berufsgruppen.

Zu einzelnen Paragraphen ist anzumerken:

  • Die in § 5 (1) zitierten Berufslisten sind von einer unabhängigen bzw. alle Berufsgruppen der Sozialen Arbeit umfassenden Stelle, beispielsweise einer offiziellen und neutralen Stelle des Sozialministeriums, und nicht einseitig vom Berufsverband der Sozialen Arbeit zu führen, um Abhängigkeitsbeziehungen für Berufsverbände zu vermeiden.
  • Die in § 17 und § 18 angeführten Wirkungsziele und Aufgaben der SozialpädagogInnen sind zu eng gesetzt und tendenziell defizitorientiert. Sie spiegeln nicht die an den aktuellen Konzepten der Sozialpädagogik orientierten Arbeitsweisen und Handlungsfelder wider.
  • Die in § 19 genannten spezifischen Tätigkeitsbereiche beziehen aktuelle Entwicklungen im Handlungsfeld nicht mit ein: beispielsweise werden die schulische Tagesbetreuung sowie Dienstleistungen im Migrationsbereich, in ambulanten, mobilen und stationären Handlungsfeldern und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ua nicht berücksichtigt. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern ebenfalls übergangen. Der Rahmen sollte demzufolge nicht nur den Status quo widerspiegeln, sondern im Sinne gesellschaftspolitischer Entwicklungen auch für die Zukunft relevant sein.
  • Im § 20 sind als Qualifikationsnachweise die korrekten Bezeichnungen der Ausbildungsformen (Schultypen) zu verwenden: Bildungsanstalt für Sozialpädagogik und Kolleg für Sozialpädagogik inklusive der verordneten Lehrpläne. Die Formulierung und Auflistung der Ausbildungsinhalte sind mit VertreterInnen der genannten Ausbildungsformen abzustimmen.
  • Der in § 27 konzipierte „Beirat“ schließt die Mitwirkung von VertreterInnen der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik bzw. der Kollegs für Sozialpädagogik aus und berücksichtigt ausschließlich VertreterInnen des Berufsverbandes der Sozialen Arbeit, jedoch nicht VertreterInnen von Berufsverbänden aller Berufsgruppen.
  • Die in § 30 gelisteten Übergangsbestimmungen berücksichtigen ausschließlich die Berufsgruppe der SozialarbeiterInnen. Jene der Berufsgruppe der SozialpädagogInnen sind zu ergänzen.

Insgesamt beruht der Entwurf auf der spezifischen Perspektive der VertreterInnen des Österreichischen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (OBDS), der die Berufsgruppe der SozialarbeiterInnen vertritt, deren Perspektive in den Fokus rückt und somit die Zuständigkeit für das gesamte Feld der Sozialen Arbeit beansprucht.

Im Sinne eines zukunftswirksamen Berufsgesetzes für alle Berufsgruppen im Handlungsfeld der Sozialen Arbeit fordern die VertreterInnen der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik und der Kollegs für Sozialpädagogik, bei der weiteren Erarbeitung des Gesetzesentwurfs ExpertInnen der Sozialpädagogik aus dem Bereich der Bildungsanstalten und der Kollegs für Sozialpädagogik sowie aus der universitären Sozialpädagogik einzubinden.

 

HR Mag. Johannes Hackl 

Obmann von VERDI                                 

Vereinigung der Direktorinnen und Direktoren an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik                                     und Sozialpädagogik in Österreich

Schulleiter                                                                                     

Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Maria Regina 1190 Wien, Hofzeile 17                                                             

bakip.direktion@maria-regina.at                                                

Prof. Mag. Dr. Karin Lauermann

Vertreterin der Bildungsanstalten und Kollegs für Sozialpädagogik in  Österreich im Vorstand von VERDI

Direktorin 

Bundesinstitut für Sozialpädagogik 2500 Baden, Elisabethstraße 14–16

direktion@bisopbaden.ac.at

 

Ergeht an:

Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS)

Stadtrat für Bildung, Jugend, Information und Sport Wien Christian Oxonitsch

Landtagsabgeordnete/Gemeinderätin Birgit Hebein, Sozialsprecherin der Grünen Wien

ÖFEB, Sektion Sozialpädagogik, Vorsitzender Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Heimgartner

BÖS (Berufsverband der österreichischen SozialpädagogInnen)

SozialsprecherInnen der im Parlament vertretenen Parteien

BildungssprecherInnen der im Parlament vertretenen Parteien

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