Christine Haselbacher: Trau, schau wem

05 Okt
05.10.2015

Gedanken zum Entwurf des Berufsgesetzes aus der Veranstaltung am 23.9.2015 in Wien

Berufsgruppen

Im Nachklang des Informationsabends einer „kleinen intensiven Arbeitsgruppe“ beziehe ich mich, wie im Entwurf zum Berufsgesetz vorgesehen im Folgenden immer auch auf Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, sowie Sozialarbeitswissenschafter und Sozialarbeitswissenschafterinnen,. Das zeigt auf, wie problematisch die Entscheidung der Aufzählung oder Nicht-Aufzählung und das Hereinnehmen von Berufsgruppen sind. Die Aufzählung gelingt nie vollständig, kann nie alle meinen und schließt doch auch immer aus.

Wenn hier mit ÄrztInnengesetzen oder PsychologInnengesetzen argumentiert wird, zeigt sich sehr deutlich, dass viele hilfreiche Heilverfahren ausgeschlossen (oder nicht bezahlt) werden oder immer weitere (teure) Zusatzausbildungen oder (nicht vergütete) Praxisstunden verlangt werden, um dann endlich doch dabei zu sein.

Ausbildung

Die Diskussion rankte sich um Fragen der Ausbildung und Standortsicherheit.

Radikal wäre es selbstverständlich auch, nach abgeschlossenem Bachelorstudium (oder einer vergleichbaren Aus-Bildung, standortunabhängig) vor einen externen Prüfungssenat zu treten, und eine Berufszulassungsprüfung zu absolvieren.

Qualitätsprüfung

Die Ausbildungen selbst durchlaufen schon jetzt zahlreiche Prüfverfahren, da sie ihrerseits Gesetzen unterliegen. Glücklicherweise erhält sich jetzt noch die Vielfalt statt genormter standardisierter Schwerpunktsetzungen.

Schutz oder Recht

Diskussionsbeiträge äußern auch den Wunsch nach einem viel politischeren Regelwerk, einem Gesetz zur echten Mandatsstellung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Ein Regelwerk könnte entsprechende Ziele unterstützen, die Rechte der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu formulieren und stärken. Etwa, SozialarbeiterInnen und die NutzerInnen von Sozialarbeit haben das Recht, Gesellschaft mitzugestalten und auch im Einzelfall eigene Lösungen, die der NutzerInnen kreativ umzusetzen. Daraus könnten sich Pflichten für unterschiedliche AkteurInnen ableiten lassen.

Dabei wird auf bereits bestehenden und anerkannten Gesetze, Menschenrechten (Recht auf Asyl), global definition of social work, Kinderrechte, Rechte von Menschen mit Behinderung,vetc. aufgebaut. Es wird gesellschaftliche Pflicht der Haushaltspläne, dafür Mittel bereit zu stellen.

Ähnlich verhält es sich, wenn es um Nutzer und Nutzerinnen der Sozialen Arbeit geht, müssen sie geschützt oder mit Rechten ausgestattet werden? In den Kinderrechten ist der Kinderschutz nur ein Teilaspekt umfassender Rechte. Es macht einen fundamentalen Unterschied, ob ich (fremdbestimmt, paternalistisch) vor etwas geschützt werde oder auf Information, Beteiligung etc. ein Recht habe.

Was könnte ein Berufsgesetz da ausrichten? Will es das überhaupt? Genügen anzurufende Stellen, die es ohnehin schon gibt (Konsumentenschutz, Anwaltschaften, Ombudsstellen etc.)?

Oder geht es darum, die Berufsbezeichnung zu schützen oder die Berufsgruppe zu schützen. Wovor? Die ArbeitgeberInnen werden weiterhin auswählen, und über ihre Leitbilder oder hoheitlichen Aufgaben festschrieben und auch bestimmen, wer geeignet scheint, die spezifischen Aufgaben bestmöglich zu erfüllen (oder best billig).

Der Weg ist das Ziel oder kennt jemand das Ziel?

Was ist von welcher handelnden Gruppe das Ziel? Und welches sind die Ziele hinter den Zielen? Und werden sie durch genau diese Maßnahmen erreicht oder welche Auswirkungen könnten die Maßnahmen noch haben?

Und wer ist berufen, sich diesen Fragestellungen zu nähern? Die SozialarbeiterInnen und die NutzerInnen? Allerdings sind es andere, die angerufen werden, diese Annäherungen zu entwickeln, Juristen und Juristinnen. Das verändert den Blick auf die Fragestellungen und vermutlich auch die Antworten.

Welches sind denn die Szenarien, wo das Gesetz zur Anwendung käme?

Regeln machen Bürokratie. Bürokratie zeigt Lücken. Lücken schreien nach Regeln. Regeln machen Kontrolle. Kontrolle Macht Bürokratie.

Eile mit Weile

Es waren unter anderem Studierende der Sozialen Arbeit, die den Stein wieder ins Rollen gebracht haben, und es sind Studierende, die sehr kritisch nachfragen. Den Entwurf auch in der Lehre breit zu diskutieren, einen europäischen Vergleich zu recherchieren und einen mit Übersee könnten Inhalte sein.

2016 werden die Bemühungen um das Berufsgesetz 20 Jahre alt. Die Definition der Berufsgruppen ist im Wandel, die Bewerbungen um einen Studienplatz sind zahlreich, die Expertise der Sozialen Arbeit ist gefragt. Wir könnten auch stolz drauf sein, keines zu haben.

 

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