Peter Pantuček-Eisenbacher: Dieses Berufsgesetz für die Soziale Arbeit?

23 Sep
23.09.2015

Seit Ende Juni liegt ein neuer Entwurf für ein Berufsgesetz vor. Gegenüber der 2014 bekannt gewordenen Version enthält dieser viele Verbesserungen, in einigen zentralen Aspekten bleibt er jedoch sehr fragwürdig. Hier der Versuch einer Kritik in möglichst kompakter Form – eine detaillierte Kommentierung folgt eingeschrieben in das Formular, das die BetreiberInnengruppe zur Verfügung gestellt hat.

Es gebührt der Arbeitsgruppe, die den Entwurf erstellt hat, Anerkennung für die Arbeit, die sie sich angetan hat. Eher tragisch ist allerdings, dass sie sich dabei weitgehend der Diskussion mit wichtigen AkteurInnen und Stakeholdern enthalten hat. So repräsentiert der Gesetzesentwurf keineswegs einen Konsens oder Kompromiss, wie es in einer deliberativen Demokratie wünschenswert wäre, sondern eben nicht mehr als die Vorstellungen der Arbeitsgruppe und der in ihr vertretenen Interessen.

Das Berufsfeld der Sozialen Arbeit ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen. Das Wachstum der Studienplätze in Bachelor-Studiengängen Soziale Arbeit an den Hochschulen hat damit nicht Schritt gehalten. Auf vielen Stellen, die ein sozialarbeiterisches Aufgabenprofil haben, müssen daher Personen eingesetzt werden, die eine andere Erstqualifikation haben. Das mag da oder dort auch mit Kostenüberlegungen zu tun haben, aber man muss feststellen, dass es in Österreich nicht einmal annähernd so viele BachelorabsolventInnen Soziale Arbeit gibt, um auch nur den größeren Teil der Stellen mit sozialarbeiterischem Aufgabenprofil zu besetzen. Analog gilt das für Stellen mit sozialpädagogischem Profil und der Zahl der AbsolventInnen von Kollegs oder der sozialpädagogischen Fachmatura.

M.E. wäre eine verantwortungsvolle Reaktion auf diese Situation, dass man den ZuwanderInnen mit anderem Erststudium, ohne die der derzeitige Versorgungsgrad unmöglich aufrechtzuerhalten wäre, Möglichkeiten für eine aufbauende Qualifikation und eine geregelte Einwanderung in die Fachcommunity und den Beruf bietet. Genau das verweigert der Gesetzesentwurf, indem er die AbsolventInnen der Master-Studiengänge Soziale Arbeit mit dem Berufstitel „Sozialarbeitswissenschaftlerin“ auf einen nicht vorhandenen Arbeitsmarktsektor verweist.

Der Entwurf ist bei der Definition der Berufe und der Zugangsbedingungen rückwärtsgewandt, verfolgt ein längst obsoletes Konzept standespolitischer Grenzziehungen. Der Einfluss der Sozialen Arbeit und ihrer Wissenschaft wird nicht größer, wenn man in erster Linie bemüht ist, Personen hinauszudefinieren.

Wie wird man SozialarbeiterIn? Man muss sich rechtzeitig für das richtige Erststudium entscheiden und dann das Glück haben, auch aufgenommen zu werden. Die eigentlichen Gatekeeper für den Zugang zum Beruf sind dann die Hochschulen mit ihrem Auswahlverfahren.

Noch ein Wort zur Sozialpädagogik: Der Entwurf ist ohne Konsultation der bestehenden Ausbildungseinrichtungen für Sozialpädagogik erstellt worden. Das trifft auch die universitär ausgebildeten SozialpädagogInnen. Er schreibt das derzeit unbefriedigende Niveau der Ausbildung auf der Sekundarstufe fest und ignoriert die hochschulischen und universitären Angebote. In Verbindung mit der Schlechterstellung der SozialpädagogInnen im BAGS-Kollektivvertrag ist das sogar standespolitisch ein Unding.

Es könnte der Eindruck entstehen, dass die BetreiberInnengruppe zu sehr die Wiener Situation im Auge hatte. Die FH Campus Wien deklariert ihren Bachelor als einen, der sowohl für Sozialarbeit als auch für Sozialpädagogik qualifiziert. Der Gesetzentwurf ist so gebaut, dass ihre AbsolventInnen dann beide Berufsberechtigungen und so einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt hätten. Die anderen Standorte wären wohl oder übel gezwungen, diesem Modell früher oder später zu folgen, auch wenn sie es für falsch halten, um ihre Studierenden nicht zu benachteiligen. Die Kollegs für Sozialpädagogik, die hochschulischen (Oberösterreich, St. Pölten) und universitären Sozialpädagogik-Studien wären damit dauerhaft im Nachteil.

Die Gesetzwerdung dieses Entwurfs hätte meines Erachtens nicht eine Aufwertung der Profession zur Folge. Der Entwurf versucht eine Privilegierung der AbsolventInnen der Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit gegenüber dem Rest der qualifizierten Berufstätigen im Feld, insbesondere eine Privilegierung der AbsolventInnen von deklariert kombinierten Sozialarbeit/Sozialpädagogik-Bachelorstudiengängen. Statt die durchaus vorhandene Strahlkraft der Sozialen Arbeit und ihrer Fachwissenschaft zu nutzen, statt endlich den Weg zu gehen, sich auf Augenhöhe mit den Kollegs und den universitären Standorten der Sozialpädagogik zusammen zu tun, wird auf Exklusion und Abgrenzung gesetzt. Das ist höchst bedauerlich, ist nicht zeitgemäß, und es würde uns eher zurückwerfen, als voranbringen.

Dass in den Medien der Begriff „Sozialarbeit“ immer wieder einmal missbräuchlich verwendet wird, ist ärgerlich. Es würde durch den Titelschutz aber nicht abgestellt werden können. Und sogar wenn das möglich wäre: Der Gewinn wäre im Vergleich zur zu befürchtenden Selbstisolierung innerhalb der Branche viel zu gering.

Es wäre noch zu vielen Aspekten des Entwurfs kritisches zu bemerken, zum Beispiel zum Versuch einer Festlegung der Gewichtung der einzelnen Wissensbereiche in den Studiengängen und Ausbildungen, die bei der Sozialarbeit nicht mit der Fachbereichskonferenz Soziale Arbeit akkordiert ist, bei der Sozialpädagogik nicht mit den Kollegs und den universitären und hochschulischen Standorten der Sozialpädagogik. Auch die Beschreibungen der Berufsprofile sind zum Teil zu eng und zu wenig entwicklungsoffen. Angesichts der grundlegenden Mängel tritt das aber etwas in den Hintergrund.

Ich wünsche meiner Profession, dass dieser Kelch an ihr vorübergehen möge.

PS.: Zu einigen der hier genannten Aspekte sind die Diskussionsbeiträge von Karl Krajic und Urban Nothdurfter sehr lehrreich. Beide finden sich auf www.berufsgesetz.at bei der youtube-Dokumentation der Enquete an der FH St. Pölten.

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1 Antwort
  1. Mayrhofer says:

    Danke für diesen Beitrag !!!
    So eine ausgereifte und dabei wertschätzende kritische Stellungnahme habe ich seit Ewigkeiten nicht mehr gelesen!
    Inhaltlich möchte ich JEDEN EINZELNEN von Ihnen angesprochenen Gedanken unterstreichen!!!!

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