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Neu: Statement von Paolo Raile

20 Okt
20.10.2015

Statement von Paolo Raile

20 Okt
20.10.2015

Guten Abend,

ich habe das Berufsgesetz auf der Seite www.sozialarbeit.at gelesen und bereits dort kommentiert. Das Gesetz selbst besticht vor allem durch fehlende Kommata, ungenaue Textpassagen und einer „eigenen Logik“. Meine Kommentare zu den eigenen Textpassagen habe ich bereits auf der Seite selbst eingegeben.

Mein Beitrag für diese Seite soll ein wenig mehr inhaltlicher Natur sein (in der Hoffnung, dass andere Menschen ebenfalls kritische Kommentare hierzu anbringen), auch wenn ich vermutlich nun etwas zu stark im Ausdruck meiner Kritik bin – jedoch sähe ich persönlich es als einen Fehler dieses Konzept in der Form bei offizieller Stelle einzureichen. Die Gründe hierfür sind Folgende:

Beim ersten Betrachten des Gesetzesentwurfes sticht zunächst §1 hervor. Hier werden drei Berufsgruppierungen genannt. Die Sozialarbeit, die Sozialpädagogik und die Sozialarbeitswissenschaft. Was ist nun letztere – und weshalb gibt es keine Sozialpädagogikwissenschaft daneben? Ist die Diskussion vollständig beendet und entschieden?

Die Inhalte dieser drei Bereiche werden zunächst zusammengefasst um später wieder getrennt zu werden. §2, §13, §17, §21 befassen im Wesentlichen dasselbe Thema, noch dazu bezieht sich §21 auf §13. Und §13 wiederholt teilweise einzelne Passagen von §2. Ich zweifle stark an der Sinnhaftigkeit dessen.

Eine Professionsethik ist selbstverständlich von höchster Relevanz, jedoch sind die gesetzlichen Ansprüche zwar nett, insbesondere der Absatz 2, haben jedoch in einem Gesetzestext meiner Meinung nach keine Relevanz (zumal dies aus philosophischer und/oder psychotherapeutischer Sicht nicht haltbar wäre). Was soll dabei herauskommen? Klient X klagt Sozialarbeiter Y an weil dieser auf das Ziel (10.000€ zu erhalten) nicht eingegangen ist? Gemäß §3, Absatz 2 wäre das ein Grund zur Klage. Darüber hinaus wird selbst im Psychotherapiegesetz das Wort Ethik nur ein einziges Mal erwähnt. Und das in den Ausbildungsinhalten. Aus dem Studium weiß ich, dass es sehr strenge ethische Richtlinien gibt, die im Zweifelsfall von einer Kommission im Psychotherapiebeirat geprüft werden – das würde ich auch in diesem Fall sehr empfehlen.

Thematisch in dieselbe Richtung geht mein Einwand des Nachweises der „erforderlichen somatischen und psychischen Eignungen und der Vertrauenswürdigkeit“. Wie soll dies belegt werden? Höchstens im Rahmen des Studiums, dann müsste dies jedoch im Studium, ebenso wie im Psychotherapiestudium der Sigmund-Freud-PrivatUniversität, geprüft werden und die wären dann für die Eignung verantwortlich. Weitaus prekärer fände ich hier die Forderung einer Liste, in der diese Punkte als Extrapunkte eingetragen werden.
Entweder eine Person ist nicht geeignet und wird nicht in der Liste eingetragen oder sie ist geeignet, darf dann allerdings nicht „ist nicht geeignet“ in der Liste stehen haben. Die Logik des Punktes erschließt sich daher nicht so recht.
Abgesehen davon würde kein Auftraggeber einen Sozialarbeiter beauftragen, der in der Liste vermerkt hat „Nicht vertrauenswürdig“.

Womit ich beim vorerst letzten Kritikpunkt angelangt bin: Die Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit sollte gefördert werden. Im Rahmen einer Vorlesungseinheit, die ich assistenzweise an der FH Wien hielt, stellte ich die Frage ob jemand planen würde sich einmal selbstständig zu machen… Diese Einheit war bereits auf freiwilliger Basis, uninteressierte Menschen waren somit nicht anwesend, dennoch meldeten sich erst bei der dritten Wiederholung der Frage zaghaft zwei junge Damen… Durch diese Hürden würde man dieses Engagement völlig im Keim ersticken.

Den Gesetzesentwurf empfinde ich persönlich beinahe als Beleidigung des Berufsstandes. Da wäre ich fast geneigt Frau Haselbacher zuzustimmen, wenn sie schreibt: „Wir könnten auch stolz drauf sein, keines (Berufsgesetz) zu haben.“

In jedem Fall würde ich einige Passagen abändern, einige Punkte herausnehmen, dafür Andere etwas präziser formulieren und den logischen Aufbau zumindest kritisch reflektieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ing. Paolo Raile, BA.pth.

Neu: Stellungnahme vom Berufsverband Erziehungs- und BildungswissenschaftlerInnen

05 Okt
05.10.2015

Christine Haselbacher besuchte die Infoveranstaltung an der FH Campus Wien. Hier ihr Kommentar.

05 Okt
05.10.2015

Stellungnahme vom Berufsverband Erziehungs- und BildungswissenschaftlerInnen

05 Okt
05.10.2015

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir, der Berufsverband der Erziehungs- und Bildungswissenschaftler/-innen (BEB), möchten zu Ihrem Gesetzesentwurf über die Berufe und Ausbildungen der sozialen Arbeit kurz Stellung nehmen.

Ihre Bemühungen um eine gesetzliche Verankerung Ihres Berufs- und Arbeitsfeldes sind für uns gut nachvollziehbar. Auch wir streben schon seit längerem ein eigenes Berufsgesetz für Erziehungs- und Bildungswissenschaftler/-innen an. Aus dieser Sicht wäre ein Austausch bzw. möglicherweise eine Kooperation wünschenswert.

Wir möchten uns aber auch inhaltlich der Stellungnahme des ÖFEB vom 27.08.2015 anschließen und auf gravierende Schwierigkeiten hinweisen. In Ihrem Gesetzesentwurf gibt es unter anderem Überschneidungen mit unserer Berufsgruppe, die uns sehr diskussionswürdig erscheinen. So vertritt unser Berufsverband die Belange der Erziehungs- und Bildungswissenschaftler/-innen sowie der Heil- und Sozialpädagogen/-innen mit universitärem Abschluss und Sie in Ihrem Gesetzesentwurf die Anliegen der Sozialen Arbeit und der Sozialpädagogen/-innen, was auf unterschiedlichen Gesetzesebenen zu Verwirrungen führen würde. Eine Absprache und entsprechende Abgrenzung der einzelnen Berufsgruppen wäre daher aus unserer Sicht wünschenswert und notwendig.

Mit der Bitte unser Anliegen zu berücksichtigen und unseren Berufsverband bei weiteren Entwicklungsschritten einzubeziehen, verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Mag. Sandra Wiesinger
Vorsitzende des BEB

Mag. Christiane Leimer
Schriftführerin des BEB

Berufsverband der Erziehungs- und Bildungswissenschaftler/-innen (BEB)
Linzer Str. 15
4490 St. Florian
www.beb.or.at
kontakt@beb.or.at

Christine Haselbacher: Trau, schau wem

05 Okt
05.10.2015

Gedanken zum Entwurf des Berufsgesetzes aus der Veranstaltung am 23.9.2015 in Wien

Berufsgruppen

Im Nachklang des Informationsabends einer „kleinen intensiven Arbeitsgruppe“ beziehe ich mich, wie im Entwurf zum Berufsgesetz vorgesehen im Folgenden immer auch auf Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, sowie Sozialarbeitswissenschafter und Sozialarbeitswissenschafterinnen,. Das zeigt auf, wie problematisch die Entscheidung der Aufzählung oder Nicht-Aufzählung und das Hereinnehmen von Berufsgruppen sind. Die Aufzählung gelingt nie vollständig, kann nie alle meinen und schließt doch auch immer aus.

Wenn hier mit ÄrztInnengesetzen oder PsychologInnengesetzen argumentiert wird, zeigt sich sehr deutlich, dass viele hilfreiche Heilverfahren ausgeschlossen (oder nicht bezahlt) werden oder immer weitere (teure) Zusatzausbildungen oder (nicht vergütete) Praxisstunden verlangt werden, um dann endlich doch dabei zu sein.

Ausbildung

Die Diskussion rankte sich um Fragen der Ausbildung und Standortsicherheit.

Radikal wäre es selbstverständlich auch, nach abgeschlossenem Bachelorstudium (oder einer vergleichbaren Aus-Bildung, standortunabhängig) vor einen externen Prüfungssenat zu treten, und eine Berufszulassungsprüfung zu absolvieren.

Qualitätsprüfung

Die Ausbildungen selbst durchlaufen schon jetzt zahlreiche Prüfverfahren, da sie ihrerseits Gesetzen unterliegen. Glücklicherweise erhält sich jetzt noch die Vielfalt statt genormter standardisierter Schwerpunktsetzungen.

Schutz oder Recht

Diskussionsbeiträge äußern auch den Wunsch nach einem viel politischeren Regelwerk, einem Gesetz zur echten Mandatsstellung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Ein Regelwerk könnte entsprechende Ziele unterstützen, die Rechte der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu formulieren und stärken. Etwa, SozialarbeiterInnen und die NutzerInnen von Sozialarbeit haben das Recht, Gesellschaft mitzugestalten und auch im Einzelfall eigene Lösungen, die der NutzerInnen kreativ umzusetzen. Daraus könnten sich Pflichten für unterschiedliche AkteurInnen ableiten lassen.

Dabei wird auf bereits bestehenden und anerkannten Gesetze, Menschenrechten (Recht auf Asyl), global definition of social work, Kinderrechte, Rechte von Menschen mit Behinderung,vetc. aufgebaut. Es wird gesellschaftliche Pflicht der Haushaltspläne, dafür Mittel bereit zu stellen.

Ähnlich verhält es sich, wenn es um Nutzer und Nutzerinnen der Sozialen Arbeit geht, müssen sie geschützt oder mit Rechten ausgestattet werden? In den Kinderrechten ist der Kinderschutz nur ein Teilaspekt umfassender Rechte. Es macht einen fundamentalen Unterschied, ob ich (fremdbestimmt, paternalistisch) vor etwas geschützt werde oder auf Information, Beteiligung etc. ein Recht habe.

Was könnte ein Berufsgesetz da ausrichten? Will es das überhaupt? Genügen anzurufende Stellen, die es ohnehin schon gibt (Konsumentenschutz, Anwaltschaften, Ombudsstellen etc.)?

Oder geht es darum, die Berufsbezeichnung zu schützen oder die Berufsgruppe zu schützen. Wovor? Die ArbeitgeberInnen werden weiterhin auswählen, und über ihre Leitbilder oder hoheitlichen Aufgaben festschrieben und auch bestimmen, wer geeignet scheint, die spezifischen Aufgaben bestmöglich zu erfüllen (oder best billig).

Der Weg ist das Ziel oder kennt jemand das Ziel?

Was ist von welcher handelnden Gruppe das Ziel? Und welches sind die Ziele hinter den Zielen? Und werden sie durch genau diese Maßnahmen erreicht oder welche Auswirkungen könnten die Maßnahmen noch haben?

Und wer ist berufen, sich diesen Fragestellungen zu nähern? Die SozialarbeiterInnen und die NutzerInnen? Allerdings sind es andere, die angerufen werden, diese Annäherungen zu entwickeln, Juristen und Juristinnen. Das verändert den Blick auf die Fragestellungen und vermutlich auch die Antworten.

Welches sind denn die Szenarien, wo das Gesetz zur Anwendung käme?

Regeln machen Bürokratie. Bürokratie zeigt Lücken. Lücken schreien nach Regeln. Regeln machen Kontrolle. Kontrolle Macht Bürokratie.

Eile mit Weile

Es waren unter anderem Studierende der Sozialen Arbeit, die den Stein wieder ins Rollen gebracht haben, und es sind Studierende, die sehr kritisch nachfragen. Den Entwurf auch in der Lehre breit zu diskutieren, einen europäischen Vergleich zu recherchieren und einen mit Übersee könnten Inhalte sein.

2016 werden die Bemühungen um das Berufsgesetz 20 Jahre alt. Die Definition der Berufsgruppen ist im Wandel, die Bewerbungen um einen Studienplatz sind zahlreich, die Expertise der Sozialen Arbeit ist gefragt. Wir könnten auch stolz drauf sein, keines zu haben.

 

Neues Statement von Peter Pantuček-Eisenbacher

23 Sep
23.09.2015

Informationsabend in Wien

23 Sep
23.09.2015

Die BetreiberInnen-Gruppe veranstaltet heute, den 23.9.2015, einen Informationsabend an der FH Campus Wien. Beginn 18:00. Wir hoffen, Berichte davon demnächst online stellen zu können.

Statements zum Entwurf

23 Sep
23.09.2015

Inzwischen sind Statements der DirektorInnen der Bildungseinrichtungen für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik, der Österr. Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen / Sozialpädagogik und einige andere hier zugänglich. Wir ermutigen zur Diskussion!

Peter Pantuček-Eisenbacher: Dieses Berufsgesetz für die Soziale Arbeit?

23 Sep
23.09.2015

Seit Ende Juni liegt ein neuer Entwurf für ein Berufsgesetz vor. Gegenüber der 2014 bekannt gewordenen Version enthält dieser viele Verbesserungen, in einigen zentralen Aspekten bleibt er jedoch sehr fragwürdig. Hier der Versuch einer Kritik in möglichst kompakter Form – eine detaillierte Kommentierung folgt eingeschrieben in das Formular, das die BetreiberInnengruppe zur Verfügung gestellt hat.

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